Deutschlands größtes Schmuddelarchiv ist gesichert wie eine Bank. Wer die Bundesprüfstelle besichtigen will, muss sich am Eingang per Videokamera identifizieren, der Fahrstuhl in den vierten Stock bewegt sich nur, wenn man den entsprechenden Schlüssel hat. Ansonsten erinnert wenig daran, dass hier im Staatsauftrag gezielt das Zwielichte, Pornografische und Gewaltverherrlichende gesammelt wird. Die Räume der Bundesprüfstelle für jugendgefährdende Medien blitzen so hell und makellos, als sollten sie einen Kontrast zur Materie bilden, um die es hier geht. Die Behörde gehört zum Familienministerium in Bonn, einem Sandstein-und-Glas-Bau im fast schon ländlichen Stadtteil Duisdorf.
Die Bundesprüfstelle existiert seit den 50er Jahren des vergangenen Jahrhunderts. Am Anfang entschied sie darüber, welche Bücher nichts für Minderjährige sind. Später kamen Filme, Musik, Videospiele und Websites hinzu. Die BPJM ist gesetzlich verpflichtet, jedes Untersuchungsobjekt aufzubewahren. Und so ist ihr Archiv auch ein Spiegel dessen, was die deutsche Gesellschaft im Laufe der Jahre als sittenwidrig, verrohend oder krank empfunden hat. Wie sehr sich die Maßstäbe wandeln, kann man in der Bibliothek beobachten. Mancher Band aus den 50ern ist nach heutigen Standards beinahe niedlich. Pastellfarbene Bücher versprechen »Schwedenhappen« und »Lava im Blut«, von einem anderen Cover seufzt es »Und sie schämen sich nicht mehr«. Bei den Thrillern entdeckt man überrascht Ian Flemings »Liebesgrüße aus Moskau« neben vergessenen Adenauer-Reißern wie »Flott gelebt, gibt ’ne gute Leiche« oder »Der Boß kommt um Mitternacht«.
Zwei Türen weiter gibt es schon weniger zu lachen. Hier bewahrt die Bundesprüfstelle ihre Videospiele auf. Petra Meier, stellvertretende Vorsitzende der BPJM, steht vor einem langen Regal mit Spielen, bei denen schon die Titel Programm sind. »Mortal Kombat«, »The Punisher«, »Hell Forces«, »Cold Fear« steht auf verknitterten Hüllen, die von schmerzhaften Testsitzungen erzählen. Meier scannt die Reihen. Wo soll sie anfangen? Sie zieht einen Karton raus, auf dem »Manhunt« steht. »In diesem Spiel sind Sie Teil einer Gameshow. Sie müssen andere Kandidaten umbringen. Je brutaler das geschieht, desto mehr Punkte bekommen Sie.« Konkret heißt das: Anfänger schlagen mit dem Hammer zu, Fortgeschrittene ersticken ihre Opfer mit der Plastiktüte. »Gerade die Verwandlung von Alltagsgegenständen in Waffen gibt uns zu denken«, sagt Meier. Manhunt, das Spiel eines großen US-Herstellers, wurde 2009 erst indiziert und dann ganz verboten. Der Unterschied ist bedeutsam. »Viele Menschen glauben, dass man das entsprechende Spiel bei einer Indizierung nicht mehr kaufen kann, aber das ist nicht so.« Tatsächlich sind nur der Verkauf an Jugendliche, die Werbung und das öffentliche Ausstellen verboten. Auf Anfrage können Erwachsene die Software unterm Ladentisch legal kaufen. Für den kommerziellen Erfolg eines Spiels ist die Indizierung trotzdem ein Killer. Und so werden die gerade mal 20 festen Mitarbeiter der Bonner Behörde bei den Herstellern durchaus gefürchtet.
Nicht immer liegt der Fall so eindeutig wie bei Manhunt. Zwar gibt es klare gesetzliche Kriterien, was als jugendgefährdend gilt. Doch in der Realität ist die Auslegung nicht so einfach. Deshalb wird jedes Spiel ausführlich geprüft. Nachdem der Tester es durchgespielt hat, geht die eigentliche Diskussion erst los. Dreh- und Angelpunkt ist oft die Frage, wie die Gewalt eingebaut ist. Überspitzt ausgedrückt, dürfen im Spiel die Köpfe rollen, solange das Abschlagen nicht der einzige Weg zum Ziel ist. Wer die Gewalt in Rätsel einbettet, ist vor Indizierung eher gefeit als derjenige, der das Freischießen des Weges als einzige Option anbietet. Hinzu kommt das Genre. Kriegsspiele wie »Medal of Honor« erhalten in der Regel das Prädikat »ab 18«, werden aber nicht indiziert. Ein berühmter Grenzfall war »Call of Duty: Modern Warfare 2«, ein internationaler Millionenseller. Als Undercover-Agent steht der Spieler in einer Szene vor der Wahl, Zivilisten auf einem Flughafen zu erschießen. Die entsprechende Sequenz hätte in Deutschland zur Indizierung geführt, das Töten von Unbeteiligten gilt als rote Linie. Die Hersteller wissen das inzwischen und richten sich darauf ein. So auch bei Modern Warfare 2. Wer in der deutschen Fassung auf Zivilisten zielt, erhält nun den Hinweis, das sei nicht seine Aufgabe als Agent.
Dass Indizierungen ein Spiel für Jugendliche noch interessanter machen können, weiß Petra Meier natürlich auch. »So etwas lässt sich nicht ganz ausschließen. Aber die Bundesprüfstelle ist ja nicht nur da, um Verbote auszusprechen. Sie soll auch, stellvertretend für die Gesellschaft, Aussagen darüber zu treffen, wo die Grenzen dafür sind, was Kindern und Jugendlichen offen zugänglich gemacht wird. Das ist eine wichtige Aufgabe, die nicht zuletzt von Eltern sehr begrüßt und unterstützt wird.«
Wer mit Mitarbeitern der BPJM spricht, merkt schnell, dass sie sich nicht als Gegenpol zur Gamer-Szene sehen. »Wir wollen keine Spaßverderber für Jugendliche sein und auch keine Pauschalurteile fällen«, betont Meier. Sie meint auch die Diskussion um Ego-Shooter wie »Counter-Strike«, die bei Amokläufern zum traurigen Kinderzimmerstandard gehören – oder zu gehören scheinen. Niemand in der BPJM würde behaupten, dass sich die Vorfälle in Erfurt oder Winnenden monokausal auf brutale Videospiele zurückführen lassen. Um über die eigene Arbeit aufzuklären, war die Bundesprüfstelle sogar mehrfach auf der Gamescom, der weltweit größten Videospielmesse in Köln. Als Beleg hängt im Flur ein selbst gebasteltes Poster mit Fotos, auf dem Prüfstellen-Mitarbeiter und jugendliche Gamer in trauter Eintracht posieren.
An Missverständnissen mangelt es trotzdem nicht. So glauben viele, die BPJM werde von selbst tätig. Tatsächlich werden Indizierungsverfahren nur auf Antrag von Jugendämtern, Landesjugendbehörden, dem Bundesfamilienministerium und einem kleinen Kreis weiterer Institutionen eingeleitet. Anträge von Privatpersonen sind nicht zugelassen. Besorgte Eltern müssen fragwürdige Spiele zuerst dem Jugendamt oder einer anderen Stelle vorlegen. Ist die Jugendgefährdung offensichtlich, entscheidet die Bundesprüfstelle im sogenannten 3er-Gremium, das aus der Vorsitzenden der BPJM und zwei Beisitzern besteht. Kompliziertere Fälle landen im »12er-Gremium«. Diese vergrößerte Konferenz entscheidet über die Indizierung von Büchern, Filmen, Webseiten oder Videospielen. Der breiten Materie entsprechend, ist das 12er-Gremium bunt zusammengesetzt. Es besteht u.a. aus Autoren, Verlegern, Künstlern, Jugendschützern und Lehrern, die von ihren jeweiligen Dachverbänden entsandt werden. Sie alle arbeiten ehrenamtlich.
2011 gingen bei der Bundesprüfstelle 843 Anträge auf Indizierung ein, 62 davon betrafen Videospiele. 59 davon wurden tatsächlich indiziert, in drei Fällen entschieden sich die Gremien für einen Freispruch. Für die Hersteller gebrandmarkter Spiele heißt es zunächst einmal: warten. Sie können erstmals nach zehn Jahren eine Streichung aus der BPJM-Liste beantragen. Mehr als in anderen Medienbereichen spielt hier die Entwicklung der Technik eine Rolle. Was einst nach Gewaltverherrlichung aussah, ist in Zeiten fotorealistischer Gemetzel mitunter kein Aufreger mehr. Das 1984 indizierte Klötzchenspiel »River Raid«, zum Beispiel, wirkt heutzutage etwa so jugendgefährdend wie Badminton. Selbst der Urvater aller Ego-Shooter, das 1994 indizierte »Doom«, ist inzwischen wieder erhältlich – Prädikat: ab 16.