Für unseren Heimat-Schwerpunkt geht Volker K. Belghaus in seiner Kolumne an die Grenze – von Ortschaften.
Gelb grüßt die Heimat in Deutschland, ach was – sonnengelb! Passend zu den saftig grünen Wiesen und dem blauen Himmel erhellt das Ortseingangsschild, offiziell auch Ortstafel genannt, das Gemüt der Automobilreisenden. Endlich angekommen! Während Städte im Süden der Republik die Besucher mit rustikalen, geranienbepflanzten Holzschildern – »Willkommen im Kurort Hinterkaffdorf« – in schnörkeliger Frakturschrift begrüßen, informiert das gelbe Ortseingangsschild sachlich über das erreichte Ziel. Schließlich ist es das offizielle »Verkehrszeichen 310«, da bleibt kein Platz für gestalterische und patriotische Mätzchen. Die Größe ist genormt – entweder 900 × 600 Millimeter oder 1200 × 850 Millimeter sind genehmigt. Aus Kostengründen und wegen der so reduzierten Windanfälligkeit kommt meist das kleinere Format zum Einsatz.
Die Ecken sind abgerundet, die Schrift ist ebenfalls genormt und heißt auch so: »DIN 1451«. Auf der Rückseite ist die Ortstafel in zwei gleich große Felder aufgeteilt. Im unteren Bereich ist der Name der Stadt, die man gerade verlässt, mit einem diagonalen, roten Balken durchgestrichen, wobei der, wegen der besseren Lesbarkeit, hinter dem Ortsnamen positioniert ist und ihn nicht verdeckt. Im oberen Feld steht die nächste zu erreichende Stadt samt Kilometerangabe, zusätzlich weist ein Pfeil die Richtung. Wenn auch meist geradeaus. Durch ihre Rückseite wird die Ortstafel zum trostspendenden Versprechen. Dort, wo man ist, muss man nicht bleiben. Es gibt einen Ausweg, ein anderes Leben in sechs Kilometer Entfernung, hinter dem Horizont.
Mehr Information braucht es nicht auf den Ortstafeln. 1912, als Automobilclubs wie der ADAC aus freien Stücken die ersten einheitlichen Ortstafeln aufstellten, war darauf noch Platz für Forderungen wie »Fahrt vorsichtig!«. In den 20er und 30er Jahren warben Reifenhersteller auf den Schildern um zusätzliche Aufmerksamkeit. Solche Ablenkungen wurden nach dem Krieg rigoros weggenormt. Allenfalls Gemeinden mit besonderer historischer Bedeutung ist eine Ergänzung wie »Lutherstadt Wittenberg« oder »Bundesstadt Bonn« gestattet. Im Herbst 2017 hat die NRW-Heimatministerin Ina Scharrenbach gefordert, dass es auch nordrhein-westfälischen Städten und Gemeinden erlaubt sein soll, ihren Ortsnamen lokalpatriotisch durch die plattdeutsche Bezeichnung zu ergänzen. Schließlich sei das auch in Niedersachsen, Schleswig-Holstein und Hamburg seit Jahren gestattet, so die Ministerin.
Die beiden letzten Landesregierungen hatten solche Pläne bisher abgelehnt, da die Doppelschilder für den Autofahrer schwerer zu lesen seien. Heimatvereine und die Fachstelle Niederdeutsch im Westfälischen Heimatbund setzen sich hingegen dafür ein. Im Dezember 2017 votierte der Landtag mit den Stimmen der CDU und FDP für den Regierungsantrag, ab sofort darf das Plattdeutsche in kleinerer Schrift mit aufs Schild. Vom Ergebnis her ist das zum Teil gewöhnungsbedürftig, weil das Plattdeutsche arg lautmalerisch klingt. Aus Detmold an der Grenze zu Niedersachsen wird »Deppelt«, Bad Salzuflen zu »Iufeln« (auf den Salzhandel im Mittelalter zurückgehend), Düsseldorf und Dortmund verwandeln sich im Umlauttaumel zu »Düsseldörp« und »Düörpm«. Bis man letzteres als Autofahrer kapiert, ist man in Unna.